In einem nächsten Schritt werden die eingereichten Interessenbekundungen nun votiert und von der Steuerungsgruppe des Programms abschließend bewertet. Mitte Juni 2025 erhalten die Träger voraussichtlich Rückmeldung zu ihren Vorhabenkonzeptionen.
Im Anschluss startet dann das formale Antragsverfahren für die „positiv“ votierten Einreichungen. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab 1. Oktober 2025 möglich.
Aktuell stimmt die BAGFW die Möglichkeit eines 7. Förderaufruf rückenwind³ (2025) mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab. Weitere Informationen hierzu ggf. auf dieser Website.