Die Fördervorhaben adressieren alle Arbeitsfelder der Sozialwirtschaft sowie alle fünf Handlungsfelder der ESF-Plus-Förderrichtlinie “rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft”.
Über 53.000 Beschäftigte sind aktiv in Arbeitszusammenhänge in den geförderten Veränderungsprozessen involviert. Weit mehr Beschäftigte profitieren durch ESF Plus-Förderung von verbesserten Arbeitsbedingungen und weiterentwickelnten Unternehmensstrukturen.
Die einzelnen Projektkonzeptionen beschäftigen sich dabei etwa mit der Entwicklung und Erprobung:
- von modernen Arbeitsmodellen und flexibler(er) Arbeitsorganisation,
- der Verbesserung der Chancengleichheit und der Schaffung von inklusionsgerechten Arbeitsbedingungen,
- mit Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien,
- der Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung oder
- der Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit.
Handlungsansatz innerhalb der ESF Plus-Förderrichtlinie ist die Verknüpfung von Ansätzen der Personal- und Organisationsentwicklung mit einem Kulturwandel in den geförderten Unternehmen und Organisationen.
Zwischen 2021 und 2024 konnten bereits fünf von sechs geplanten Förderaufrufen umgesetzt werden.
Aktuell läuft noch bis 28.02.2025 (15 Uhr) das Interessenbekundungsverfahren im 6. Förderaufruf über das Online-Förderportal Z-EU-S.
rückenwind³ wird umgesetzt in enger Partnerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, vertreten durch die BAGFW, und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Über 75 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus stehen hierfür zur Verfügung.
Beispiele für bereits gestartete Modellvorhaben finden sich auf der Programmwebsite rückenwind³ unter dem Menüpunkt “Projekte” oder über die Projektlandkarte.