Gleichzeitig wird die Laufzeit der aktualisierten Förderrichtlinie um ein Jahr bis zum 31.12.2028 verlängert! Projektträger, die in 2025 mit einer Vorhabenumsetzung starten, können nun die laut Richtlinie möglichen 36 Monate Projektlaufzeit voll ausschöpfen.
Verlängerung Förderrichtlinie
Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 zum 01.07.2023 wurden Änderungen an der Förderrichtlinie „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ erforderlich. Unter Pkt. 6.4 der Richtlinie wird nun darauf hingewiesen, dass „Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 100.000 EUR i.d.R. binnen sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission oder auf einer umfassenden nationalen oder regionalen Beihilfe-Website veröffentlicht werden“.